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Unfall - was tun?

Ihr versierter Sachverständiger für Fahrzeuge aller Art

Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse einen unabhängigen Sachverständigen beauftragen. Ich bin Ihr Ansprechpartner für alle Fragen und Probleme des Sachverständigenwesens, des Schadenfalls, der Unfallrekonstruktionen, sowie technischer Nachweise für Kraftfahrzeuge.

Sofern Sie mit Ihrem Fahrzeug auf dem Weg von bzw. zur Arbeit einen selbstverschuldeten Unfall haben, jedoch keine Vollkaskoversicherung besteht, sind die durch ein Gutachten festgestellten Reparaturkosten steuerlich absetzbar.

Warum brauche ich einen Sachverständigen?

Unabhängig davon, ob es sich um Blechschäden oder um andere Sachschäden handelt: Wenn Sie einen Unfall nicht verschuldet haben, kann sich ein Sachverständiger mit einem leistungsstarken Büro als unentbehrliche Hilfe erweisen – vor allem, wenn es um die Leistungen geht, welche die gegnerische Versicherung zu erbringen hat. Schließlich kann ein erfahrener Sachverständiger eine Beweissicherung durchführen, welche den Umfang des Schadens optimal erfasst. Nur so sind beweiskräftige Aussagen über die tatsächliche Schadenhöhe möglich. Darüber hinaus stehen Ihnen bei Schäden häufig Wertminderungsansprüche von mehreren Hundert Euro zu. Um diese eindeutig zu belegen, ist ein fundiertes Gutachten zumeist unabdingbar. Ein solches ist auch für die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen für Mietwagenkosten und Entschädigungszahlungen wegen Nutzungsausfall häufig unverzichtbar. In einer solchen Situation steht Ihnen mein Büro mit Rat und Tat zur Seite.

Was kostet mich die Leistung?

Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie als geschädigte Person frei entscheiden, welcher Sachverständige das Gutachten durchführen soll – die Kosten hat die Versicherung des Unfallverursachers zu tragen. Ob ein Sachverständiger für die gegnerische Versicherung bereits aktiv geworden ist, braucht Sie dabei nicht zu kümmern, sofern Sie dem nicht zugestimmt haben. Das gilt für Lkw, Pkw und Wohnmobil natürlich gleichermaßen. Bei Bagatellschäden von ca. 1000€ ist es allerdings anders: Hier reicht ein Kostenvoranschlag von mir. Bei älteren Autos wiederum muss, selbst bei kleineren Beschädigungen, ein Gutachten erstellt werden. Nur so kann mein Büro den Wiederbeschaffungswert und Restwert ermitteln.

Übrigens: Ich bin auch bei der Bewertung von Oldtimern und Youngtimern für Sie da – mit bedarfsgerechter Hilfe, professioneller Beratung und fachkundiger Überprüfung.

Wichtige Punkte nach einem Unfall

Nach einem Unfall können Sie von der gegnerischen Versicherung eine fiktive Abrechnung verlangen. Dabei wird Ihnen der Betrag, den ich Ihnen ermittelt habe, ohne Mehrwertsteuer erstattet. Grundsätzlich dürfen Sie sämtliche Blechschäden und Sachschäden von einer Werkstatt Ihrer Wahl instand setzen lassen. Dabei dürfen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert um bis zu 30 Prozent übersteigen, sofern Sie Ihr Fahrzeug weiterhin fahren möchten. Es gibt noch vieles weitere Wissenswerte zum Thema Unfall. Fragen Sie einfach in meinem Büro nach – maßgeschneiderte Hilfe ist Ihnen gewiss.

Telefon-icon

Sie haben Fragen oder einen Schadensfall? Dann rufen Sie mich an. Ich helfe Ihnen gern.

02361 30990
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